Sind Architektur und Design politisch?

Matyas Sagi-Kiss (Wirtschaftsjurist FH, Vorstand von Pro Infirmis Schweiz) wohnt im Zollhaus der Genossenschaft Kalkbreite in Zürich, lebt seit Geburt mit Cerebral Parese und fährt eine Elektro Rollstuhl. In dieser 6-teilige Kolumne lädt er zu einem Perspektivenwechsel ein.

Schönheit und Bequemlichkeit sind bekanntlich relativ. Jeder Mensch betrachtet sie aus seiner eigenen Per-
spektive und hat einen eigenen Geschmack. Während ich beispielsweise jegliche Form von Animal-Print-Mustern, ganz egal ob nun auf Möbeln oder den Kleidern, als doch ziemlich trashy empfinde, finde ich es derzeit grossartig und geniesse die Möglichkeit einer modischen Safari. Einigen, so erlaube ich mir ein freilich „völlig objektives Urteil“, gelingt es sogar Animal Print, ob nun Leoparden- oder Zebra-Muster so zu tragen, dass selbst ich nur Bewunderung äussern kann. Das alles hat freilich nichts mit Barrierefreiheit zu tun, es sei denn, man bekommt vor lauter Animal-Print eine Migräne – Scherz bei Seite. Nein, Barrierefreiheit darf in der Tat nicht zu einer reinen Geschmacksfrage degradiert werden, denn sie ist in ihrer Grundausgestaltung universell und im Einzelnen individuell.

Deshalb müssen Wohnungen nach SIA 500 barrierefrei anpassbar und nicht bereits auf die spezifischen Bewohnenden einer bestimmten Wohneinheit anpassbar sein. Ausnahmen, in denen man die zukünftige Bewohnerschaft kennt, sind natürlich vorbehalten. Deshalb ist es auch weniger förderlich, Bemühungen der SIA 500 zu entsprechen dadurch zu ersetzen, dass die Nachbarin oder der Bekannte mit Behinderung dazu befragt werden. Bestenfalls kann dies höchstens als ergänzende individuelle Perspektive einbezogen werden.
Anders sieht es aus, wenn Menschen mit Behinderungen an einen privaten oder öffentlichen Anlass eingeladen werden. Während die meisten Wohnungen meiner Freund:innen und Bekannten leider nicht hindernisfrei zugänglich sind, und beispielsweise aufgrund eines fehlenden Fahrstuhls für mich nicht erreichbar sind. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, meist handelt es sich dabei um geschäftliche oder gesellschaftliche Anlässe, die durch die öffentliche Hand oder andere Veranstalter organisiert werden. So war vor nicht allzu langer Zeit am 3. Dezember, dem internationalen Tag von Menschen mit Behinderung, vom britischen Botschafter in Bern in seine Residenz zu einem Austausch mit Blick auf das Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, in meiner Funktion als Präsident der Pro Infirmis Zürich eingeladen.

Natürlich habe ich die Einladung dankend angenommen und war begeistert vom Ausmass der Achtsamkeit sowie der konkreten Rückfragen mit Blick auf die Barrierefreiheit. Im Verlaufe des Anlasses spürte man die wohltuende Offenheit und auch die Selbstverständlichkeit, wie dem Thema Gleichstellung begegnet wurde. Doch es waren auch ganz konkrete Dinge, die mich beeindruckt haben, so war diese alte Villa im Berner Botschaftsviertel gänzlich barrierefrei und selbst ein unterfahr-, höhenverstellbarer kleiner Tisch war vorhanden, sodass ich mich selbst mit Tee versorgen konnte, statt ständig Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Dementsprechend beschwingt und motiviert ging ich wieder nach Hause und habe mir die Erfahrungen an diesem schönen Anlass „hors norm“ ins Gedächtnis eingebrannt.

Ob wir nun ein Haus, Gläser, Tassen oder einen Tisch entwerfen, das Vereinen von Barrierefreiheit im Allgemeinen und im Individuellen mit dem Wunsch nach Schönheit ist möglich. Auch dann, wenn Letzteres die Schönheit eine individuelle Angelegenheit ist. Inklusion ist mehr als nur ein geflügeltes Wort. Sie schafft Freiheit und Möglichkeiten. Lassen Sie uns dies gemeinsam immer wieder ins Auge fassen.

Lassen Sie uns gemeinsam an einer inklusiven Zukunft arbeiten. Mehr dazu finden Sie hier.

 

 

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